Urversammlung des Vereins der "Comic-Nostalgiefreunde" 17. Mai 2008
Mit respektablen 71 Gründungsmitgliedern fand die Urversammlung des Vereins der Comic-Nostalgiefreunde e.V., der zu dem Zeitpunkt noch ein Club war, am 17. Mai 2008 in Bamberg. 22 Sammler aus dem ganzen Bundesgebiet haben den teilweise weiten Weg nach Bamberg nicht gescheut, um persönlich an der Clubgründung – später Vereinsgründung - teilzunehmen. Da passte es auch gut, dass der Termin gleichzeitig mit dem Bamberger Comic-Tauschtag zusammenfiel, der von Michael Kreiner und Dieter Kirchschlager organisiert wurde.
Die Gründungsversammlung war gut vorbereitet. So waren die Anträge schon vorher auf der clubeigenen Homepage bekannt gegeben worden. Eckhardt Walter hatte die Veranstaltung organisiert. Nach einer kurzen Begrüßung - allen voran wurde Reiner Scherr aus Berlin begrüßt, der sowohl als offizieller Vertreter der Incos als auch als neues Clubmitglied gekommen war - stellt Eckhardt Walter die Anwesenden kurz vor und ließ von den Gründungsmitgliedern die beiden Schriftführer Birgit Simon aus Königswinter und Ariberth Göbel aus Weiden bestätigen.
Alle 9 Anträge wurden – manchmal mit kleinen änderungen - einstimmig angenommen. Zu erwähnen ist die offizielle Schreibweise des Clubs: "Comic-Nostalgiefreunde". Der Verein der Comic-Nostalgiefreunde wurde am 17.09.2009 als eingetragener Verein im Vereinsregister beim Amtsgericht Siegburg gegründet. Heute setzt sich der Vorstand aus anderen Mitgliedern zusammen, die ebenfalls durch die Wahlen alle drei Jahre wechseln.
Bis dahin haben sich 7 Personen zunächst bereit erklärt, im Sinne der Gemeinschaft alles zu organisieren und zu leiten. Sie wurden auch von den Anwesenden bestätigt. Dies waren:
Jürgen Hüfner (Börsengestalter),
Ariberth Göbel (Schriftführer),
Christian Brunn (Schatzmeister) ab 2.7.2011 Gaby Kronhagel
Eckhardt Walter (Organisator)
Birgit Simon (Schriftführerin)
Hans Simon (Graphische Beratung)
Dieter Kirchschlager (Organisator)
Der Jahresbeitrag wird auf 20 Euro festgelegt. Paare zahlen 25 Euro. Wer arbeitslos ist oder wird, zahlt ebenso wie Jugendliche nur 10 Euro für Paare 15 €. Der Sitz des jetzigen Vereins ist in Königswinter, weil dort auch der erste Vorsitzende, Hans Simon, lebt.
Ludwig Penzenstadler, der die Homepage betreut, wird mit großem Beifall bedacht.
Jürgen Metzger und Reinhold Münch sind die ersten Kassenprüfer, die durch Wahlen und lt. Satzung alle drei Jahre ausgetauscht werden.
Eckhardt schließt die Gründungsversammlung mit einem Ausblick auf die nahe Zukunft. Nach dem Gruppenfoto war der offizielle Teil beendet.
Wahlordnung
fĂĽr den Verein Comic-Nostalgiefreunde e.V.
§ 1 Wahlvorschläge und Wahlleitung
(1) Wahlvorschläge können gemacht werden
a. durch den Vorstand
b. durch die Mitglieder
(2) Wahlvorschläge des Vorstandes und etwa schon vorliegende Vorschläge von Mitgliedern
werden mit der Einladung zur Hauptversammlung mitgeteilt. Wahlvorschläge der Mitglieder
müssen schriftlich bis spätestens fünf Wochen vor der Wahl beim Wahlleiter des Vereins
eingereicht werden. Dieser wird – wie auch sein Stellvertreter - vorab vom bestehenden Vorstand
benannt. Jedes Mitglied darf mehrere Wahlvorschläge abgeben und sich auch selbst zur Wahl
vorschlagen.
(3) Der Wahlleiter prĂĽft, ob die vorgeschlagenen Kandidaten gegebenenfalls zur VerfĂĽgung
stehen, ein Amt im Vorstand wahrzunehmen.
(4) Die Wahlvorschläge werden in einen Stimmzettel eingearbeitet und mit der Einladung zur
Mitgliederversammlung versendet. Die Stimmzettel können dem Wahlleiter per
Briefwahlverfahren mit Originalunterschrift per Post zurĂĽckgesendet, oder am Tage der Wahl
persönlich in die Wahlurne geworfen werden.
(5) Die Wahl wird vom Wahlleiter und seinem Stellvertreter durchgefĂĽhrt.
§ 2 Wahlverfahren
Gewählt wird geheim und schriftlich auf vorbereiteten Stimmzetteln, auf denen die Kandidaten
aufgefĂĽhrt werden. FĂĽr jeden Kandidaten kann nur eine Stimme abgegeben werden.
Das Vorstandsgremium eines Vereins wie dem der „Comic-Nostalgiefreunde e.V.“ besteht aus
mindestens 5 Positionen. 1.-3. Vorsitzende(r), Schatzmeister(in), SchriftfĂĽhrer(in).
Weitere Aufgabenfelder können in die Vorstandsarbeit aufgenommen und durch zusätzliche
Vorstandsmitglieder wahrgenommen werden.
Damit die Mitglieder bei der Abgabe ihrer Stimme eine Alternative haben, gebietet es die
Fairness mindestens doppelt so viel Kandidaten auf die Wahlliste zu stellen, wie an Vorstands
plätzen vergeben werden sollen.
Haben sich genĂĽgend Kandidaten aus der Mitgliedschaft fĂĽr die Wahl gemeldet, so hat jedes
Mitglied auf seinem Stimmzettel die Möglichkeit bis zu 5 Wahlkreuze auf die Kandidaten zu
verteilen. Sollten mehr als doppelt so viele Kandidaten sich zur Wahl stellen als Vorstandsämter
zu vergeben sind, kann die Anzahl der Wahlkreuze vom Wahlleiter, in Absprache mit dem
Vorstand, auch auf 6 oder 7 Wahlkreuze erhöht werden.
Die Kandidaten sind gewählt, die die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmzettel erreicht
haben.
(2) Werden auf Stimmzetteln mehr Kreuze vergeben als zugelassen sind oder wird fĂĽr einen
Kandidaten mehr als eine Stimme abgegeben oder enthält der Stimmzettel sonstige Zusätze, so ist
er ungĂĽltig.
§ 3 Annahme der Wahl
(1) Der Wahlleiter gibt das Ergebnis der Wahl bekannt. Ist der Gewählte bei Bekanntgabe des
Wahlergebnisses nicht anwesend, wird er vom 1. Vorsitzenden von seiner Wahl benachrichtigt.
Um an dem weiteren Prozedere teilzunehmen, müssen gewählte Kandidaten, die an diesem Tage
nicht anwesend sein können, vorab schriftlich erklärt haben ein Amt im Vorstand anzunehmen.
(2) Die anwesenden Gewählten beschließen in einer konstituierenden Sitzung dann die Aufga
benverteilung innerhalb des Vorstandes. Eine Annahmeerklärung eines jeden in den Vorstand
gewählten Mitglieds muss bei der Mitgliederversammlung erfolgen und protokollarisch
festgeschrieben werden.
§ 4 Änderungen der Wahlordnung
Eine Ă„nderung der Wahlordnung kann nur mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen
beschlossen werden.